Verfahrensablauf

Unabhängig von einer Mandatserteilung können Sie bei uns eine Beratung erhalten. In einem ersten telefonischen Kontakt klären wir die weitere Vorgehensweise.

Ausführliche Erstberatung

Sie legen uns sämtliche Ihnen vorliegenden Behandlungsunterlagen vor und schildern möglichst detailliert aus dem Gedächtnis Ihre Krankengeschichte. Sie benennen mögliche Fehler oder ungewöhnliche Ereignisse und wir bewerten diese aus juristisch-medizinischer Sicht im Hinblick auf Ihre Ansprüche. Die Kosten für die ausführliche Erstberatung sind zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar und sind unabhängig vom Streitwert des Verfahrens. Eine Erstberatung kostet in der Regel 190,00 EUR netto zzgl. MwSt, das entspricht einem Rechnungsbetrag von 226,10 EUR (brutto). Dies gilt nur, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben bzw. vor der Erstberatung keine Kostenübernahmeerklärung dieser Versicherung vorliegt.

Zusendung von Fragebögen

Wir übersenden Ihnen einen speziell zur Anspruchsüberprüfung erstellten Fragenkatalog. Die Antworten benötigen wir zusammen mit einem Gedächtnisprotokoll Ihrer Krankengeschichte. Liegen diese Informationen vor, beraten wir die weiteren Optionen. Dies ist zwar kostengünstig, aber ein persönliches Gespräch ist immer zu empfehlen, da der Fachmann wichtige Details erkennt, die Sie vielleicht als unwichtig bewerten und gar nicht eintragen.

Medizinisch-rechtliches Kurzgutachten

Nach gemeinsamer Erörterung und Einsichtnahme und Prüfung in vorhandene Patientenunterlagen erstellen wir Ihnen ein medizinisch-rechtliches Kurzgutachten. Dies umfasst die schriftliche Begutachtung etwaiger Behandlungsfehler und eine Stellungnahme und Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Klage oder außergerichtlichen Vergleiches. Diese Kosten sind zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar, die sich vor allem nach dem Umfang der übergebenen Patientenunterlagen richtet.
Vorgehensweise
© Kanzlei für Zahn- und Medizinrecht • Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht
0177 299 36 99
© Kanzlei für Zahn- und Medizinrecht Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht

Verfahrensablauf

Unabhängig von einer Mandatserteilung können Sie bei uns eine Beratung erhalten. In einem ersten telefonischen Kontakt klären wir die weitere Vorgehensweise.

Ausführliche Erstberatung

Sie legen uns sämtliche Ihnen vorliegenden Behandlungsunterlagen vor und schildern möglichst detailliert aus dem Gedächtnis Ihre Krankengeschichte. Sie benennen mögliche Fehler oder ungewöhnliche Ereignisse und wir bewerten diese aus juristisch-medizinischer Sicht im Hinblick auf Ihre Ansprüche. Die Kosten für die ausführliche Erstberatung sind zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar und sind unabhängig vom Streitwert des Verfahrens. Eine Erstberatung kostet in der Regel 190,00 EUR netto zzgl. MwSt, das entspricht einem Rechnungsbetrag von 226,10 EUR (brutto). Dies gilt nur, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben bzw. vor der Erstberatung keine Kostenübernahmeerklärung dieser Versicherung vorliegt.

Zusendung von Fragebögen

Wir übersenden Ihnen einen speziell zur Anspruchsüberprüfung erstellten Fragenkatalog. Die Antworten benötigen wir zusammen mit einem Gedächtnisprotokoll Ihrer Krankengeschichte. Liegen diese Informationen vor, beraten wir die weiteren Optionen. Dies ist zwar kostengünstig, aber ein persönliches Gespräch ist immer zu empfehlen, da der Fachmann wichtige Details erkennt, die Sie vielleicht als unwichtig bewerten und gar nicht eintragen.

Medizinisch-rechtliches Kurzgutachten

Nach gemeinsamer Erörterung und Einsichtnahme und Prüfung in vorhandene Patientenunterlagen erstellen wir Ihnen ein medizinisch- rechtliches Kurzgutachten. Dies umfasst die schriftliche Begutachtung etwaiger Behandlungsfehler und eine Stellungnahme und Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Klage oder außergerichtlichen Vergleiches. Diese Kosten sind zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar, die sich vor allem nach dem Umfang der übergebenen Patientenunterlagen richtet.