Verfahrensablauf
Unabhängig von einer Mandatserteilung können Sie bei uns eine Beratung erhalten.
In einem ersten telefonischen Kontakt klären wir die weitere Vorgehensweise.
Ausführliche Erstberatung
Sie legen uns sämtliche Ihnen vorliegenden Behandlungsunterlagen vor und schildern
möglichst detailliert aus dem Gedächtnis Ihre Krankengeschichte. Sie benennen mögliche
Fehler oder ungewöhnliche Ereignisse und wir bewerten diese aus juristisch-medizinischer
Sicht im Hinblick auf Ihre Ansprüche. Die Kosten für die ausführliche Erstberatung sind
zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar und sind unabhängig vom Streitwert des
Verfahrens. Eine Erstberatung kostet in der Regel 190,00 EUR netto zzgl. MwSt, das entspricht
einem Rechnungsbetrag von 226,10 EUR (brutto). Dies gilt nur, wenn Sie keine
Rechtsschutzversicherung haben bzw. vor der Erstberatung keine Kostenübernahmeerklärung
dieser Versicherung vorliegt.
Zusendung von Fragebögen
Wir übersenden Ihnen einen speziell zur Anspruchsüberprüfung erstellten Fragenkatalog. Die
Antworten benötigen wir zusammen mit einem Gedächtnisprotokoll Ihrer Krankengeschichte.
Liegen diese Informationen vor, beraten wir die weiteren Optionen. Dies ist zwar kostengünstig,
aber ein persönliches Gespräch ist immer zu empfehlen, da der Fachmann wichtige Details
erkennt, die Sie vielleicht als unwichtig bewerten und gar nicht eintragen.
Medizinisch-rechtliches Kurzgutachten
Nach gemeinsamer Erörterung und Einsichtnahme und Prüfung in vorhandene
Patientenunterlagen erstellen wir Ihnen ein medizinisch-rechtliches Kurzgutachten. Dies
umfasst die schriftliche Begutachtung etwaiger Behandlungsfehler und eine Stellungnahme und
Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Klage oder außergerichtlichen Vergleiches.
Diese Kosten sind zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar, die sich vor allem nach
dem Umfang der übergebenen Patientenunterlagen richtet.
© Kanzlei für Zahn- und Medizinrecht • Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht