© Kanzlei für Zahn- und Medizinrecht Rechtsanwalt
Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht
Verfahrensablauf
Unabhängig von einer Mandatserteilung können Sie bei uns eine
Beratung erhalten.
In einem ersten telefonischen Kontakt klären wir die weitere
Vorgehensweise.
Ausführliche Erstberatung
Sie legen uns sämtliche Ihnen vorliegenden Behandlungsunterlagen vor
und schildern
möglichst detailliert aus dem Gedächtnis Ihre Krankengeschichte. Sie
benennen mögliche
Fehler oder ungewöhnliche Ereignisse und wir bewerten diese aus
juristisch-medizinischer
Sicht im Hinblick auf Ihre Ansprüche. Die Kosten für die ausführliche
Erstberatung sind zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar
und sind unabhängig vom Streitwert des Verfahrens. Eine Erstberatung
kostet in der Regel 190,00 EUR netto zzgl. MwSt, das entspricht einem
Rechnungsbetrag von 226,10 EUR (brutto). Dies gilt nur, wenn Sie keine
Rechtsschutzversicherung haben bzw. vor der Erstberatung keine
Kostenübernahmeerklärung dieser Versicherung vorliegt.
Zusendung von Fragebögen
Wir übersenden Ihnen einen speziell zur Anspruchsüberprüfung
erstellten Fragenkatalog. Die Antworten benötigen wir zusammen mit
einem Gedächtnisprotokoll Ihrer Krankengeschichte. Liegen diese
Informationen vor, beraten wir die weiteren Optionen. Dies ist zwar
kostengünstig, aber ein persönliches Gespräch ist immer zu empfehlen,
da der Fachmann wichtige Details erkennt, die Sie vielleicht als
unwichtig bewerten und gar nicht eintragen.
Medizinisch-rechtliches Kurzgutachten
Nach gemeinsamer Erörterung und Einsichtnahme und Prüfung in
vorhandene Patientenunterlagen erstellen wir Ihnen ein medizinisch-
rechtliches Kurzgutachten. Dies umfasst die schriftliche Begutachtung
etwaiger Behandlungsfehler und eine Stellungnahme und Einschätzung
zu den Erfolgsaussichten einer Klage oder außergerichtlichen
Vergleiches.
Diese Kosten sind zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar,
die sich vor allem nach dem Umfang der übergebenen
Patientenunterlagen richtet.