© Kanzlei für Zahn- und Medizinrecht Rechtsanwalt
Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht
Was wir für Sie tun können
Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen und haben die nötigen
Erfahrungen, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ärzten,
Krankenhäusern, Medikamentenherstellern, Versicherungen,
Krankenkassen, Unfallgegnern und anderen durchzusetzen. Im
Einzelfall können zu Ihren Ansprüchen gehören:
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Schadensersatz
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Schmerzensgeld
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Verdienstausfall
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Haushaltsführungsschadensersatz (z.B. Haushaltshilfe bei
schwerer Erkrankung)
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Arztkostenerstattung (von Eigenanteilen)
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Fahrtkosten- und Auslagenerstattung
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Recht auf Einsicht Ihrer Patientenakte
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Renten- und Vorsorgeansprüche
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Gesundheitsleistungen
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Wahrung des Patientengeheimnisses
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Rechte aus dem Behandlungsvertrag
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Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt (GKV)
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Widerspruchsrecht (bei Kostenerstattung, Fahrtkosten,
Kassenbeitrag)
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Patientenrechte am Lebensende
Ursachen für diese Ansprüche sind unter anderem:
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falsche Diagnosen
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unzureichende ärztliche Aufklärung
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nicht rechtzeitig ergriffene Maßnahmen
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unterlassene, aber erforderliche Befunderhebung
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nicht fachgerechte Operationen
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Unfälle
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Formularbürokratie