© Kanzlei für Zahn- und Medizinrecht Rechtsanwalt
Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht
Einsicht in die Behandlungsunterlagen
Wir fordern von Zahnärzten/Ärzten und Kliniken die vollständigen
Behandlungsunterlagen an und führen eine medizinisch-rechtliche Prüfung
durch.
Prüfung, ob weitere Begutachtungen den Erfolg erhöhen können
Wir kontaktieren die Regressabteilung Ihrer Krankenkasse und beauftragen
für Sie den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder empfehlen
Privatgutachten.
Anspruchsstellung
Wir setzen uns mit den Schädigern und hinter ihnen stehenden
Haftpflichtversicherungen in Verbindung und machen Ihre Ansprüche
geltend.
Wird der Anspruch nicht bestritten, erfolgt die Ausarbeitung einer
Entschädigungsregelung mit der Gegenseite. Unter Umständen kann die
Einschaltung einer s.g. ärztlichen Schlichtungsstelle in Betracht kommen
um den langjährigen Klageweg zu umgehen.
Wenn eine außergerichtliche Regulierung der Ansprüche nicht möglich ist,
wird Klage empfohlen sofern Aussicht auf Erfolg besteht.
Im Rahmen des Mandats treten wir für Sie gegenüber den Schädigern auf
und vermeiden für Sie emotionale Verletzungen, wenn Sachverhalte anders
dargestellt werden. Selbstverständlich haben Sie als Mandant in jeder
Phase des Verfahrens die Fäden in der Hand und können entscheiden, in
welche Richtung Sie gehen möchten. Wir stehen beratend an Ihrer Seite
und unterstützen Sie in allen Entscheidungen persönlich.