Einsicht in die Behandlungsunterlagen

Wir fordern von Zahnärzten/Ärzten und Kliniken die vollständigen Behandlungsunterlagen an und führen eine medizinisch-rechtliche Prüfung durch.

Prüfung, ob weitere Begutachtungen den Erfolg erhöhen können

Wir kontaktieren die Regressabteilung Ihrer Krankenkasse und beauftragen für Sie den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder empfehlen Privatgutachten.

Anspruchsstellung

Wir setzen uns mit den Schädigern und hinter ihnen stehenden Haftpflichtversicherungen in Verbindung und machen Ihre Ansprüche geltend. Wird der Anspruch nicht bestritten, erfolgt die Ausarbeitung einer Entschädigungsregelung mit der Gegenseite. Unter Umständen kann die Einschaltung einer s.g. ärztlichen Schlichtungsstelle in Betracht kommen um den langjährigen Klageweg zu umgehen. Wenn eine außergerichtliche Regulierung der Ansprüche nicht möglich ist, wird Klage empfohlen sofern Aussicht auf Erfolg besteht. Im Rahmen des Mandats treten wir für Sie gegenüber den Schädigern auf und vermeiden für Sie emotionale Verletzungen, wenn Sachverhalte anders dargestellt werden. Selbstverständlich haben Sie als Mandant in jeder Phase des Verfahrens die Fäden in der Hand und können entscheiden, in welche Richtung Sie gehen möchten. Wir stehen beratend an Ihrer Seite und unterstützen Sie in allen Entscheidungen persönlich.
Mandatserteilung
© Kanzlei für Zahn- und Medizinrecht • Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht
0177 299 36 99
© Kanzlei für Zahn- und Medizinrecht Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht

Einsicht in die Behandlungsunterlagen

Wir fordern von Zahnärzten/Ärzten und Kliniken die vollständigen Behandlungsunterlagen an und führen eine medizinisch-rechtliche Prüfung durch.

Prüfung, ob weitere Begutachtungen den Erfolg erhöhen können

Wir kontaktieren die Regressabteilung Ihrer Krankenkasse und beauftragen für Sie den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder empfehlen Privatgutachten.

Anspruchsstellung

Wir setzen uns mit den Schädigern und hinter ihnen stehenden Haftpflichtversicherungen in Verbindung und machen Ihre Ansprüche geltend. Wird der Anspruch nicht bestritten, erfolgt die Ausarbeitung einer Entschädigungsregelung mit der Gegenseite. Unter Umständen kann die Einschaltung einer s.g. ärztlichen Schlichtungsstelle in Betracht kommen um den langjährigen Klageweg zu umgehen. Wenn eine außergerichtliche Regulierung der Ansprüche nicht möglich ist, wird Klage empfohlen sofern Aussicht auf Erfolg besteht. Im Rahmen des Mandats treten wir für Sie gegenüber den Schädigern auf und vermeiden für Sie emotionale Verletzungen, wenn Sachverhalte anders dargestellt werden. Selbstverständlich haben Sie als Mandant in jeder Phase des Verfahrens die Fäden in der Hand und können entscheiden, in welche Richtung Sie gehen möchten. Wir stehen beratend an Ihrer Seite und unterstützen Sie in allen Entscheidungen persönlich.