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Rechtsanwalt Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kanzlei für Zahn- und Medizinrecht.
Rechtsanwalt Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht, berät und vertritt bundesweit Mandanten kompetent in Fällen des Arzthaftungsrechts und
im Bereich Schwerpunkt Zahnmedizinrecht und Medizinrecht sowie im angrenzenden Versicherungsrecht, Sozialrecht und Strafrecht.
Rechtsanwalt Loeschner ist Patientenanwalt. Lernen Sie unsere Kanzlei und Arbeitsauffassung besser kennen.
Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen und haben die nötigen Erfahrungen, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ärzten,
Krankenhäusern, Medikamentenherstellern, Versicherungen, Krankenkassen, Unfallgegnern und anderen durchzusetzen.
Unabhängig von einer Mandatserteilung können Sie bei uns eine Beratung erhalten.
In einem ersten telefonischen Kontakt klären wir die weitere Vorgehensweise.